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Reisekrankenversicherung

Ostseebad Boltenhagen

Die Reisekrankenversicherung oder auch Auslandskrankenversicherung genannt ist eine Untergruppe der, sowohl als Bestandteil der  als auch der Krankenversicherung im Rahmen des  in . Im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes gilt in vielen Ländern Reiseversicherungsschutz im Krankheitsfall im Sinne eines bilateralen  zwischen einzelnen Ländern.

Unter einer "Reisekrankenversicherung" versteht man in der Regel eine kostenpflichtige Zusatzversicherung für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Urlaub), die evtl. entstehende Kosten decken soll, welche von der eigentlichen Krankenversicherung gar nicht oder nur teilweise getragen werden. Eine "Reisekrankenversicherung" empfiehlt sich bei Auslandreisen in Länder, die über keinerlei bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit dem eigenen Land besitzen. Sie versichern meist gegen die Kosten akut auftretender Krankheiten, Operationen, notwendiger Arznei- und Heilmittel, Zahnbehandlungen oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland.

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