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Hier findest du aktuelle Pressemitteilungen und offizielle Hinweise – kompakt, sachlich und urlaubstauglich. Wir berichten nur auf Basis verlässlicher Quellen (z. B. Gemeinde, Landkreis, Polizei, Deutscher Wetterdienst).
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Zweitwohnungssteuer in Boltenhagen: Satzung, Höhe & Musterwiderspruch
Die Zweitwohnungssteuer sorgt in Boltenhagen immer wieder für Diskussionen. Wir erklären, was in der aktuellen Satzung geregelt ist, wie hoch die Steuer ausfällt – und stellen einen Musterwiderspruch zur Verfügung.
Was ist die Zweitwohnungssteuer?
Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird von Gemeinden auf das Innehaben einer weiteren Wohnung erhoben, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird. In Ostseebädern wie Boltenhagen betrifft sie vor allem Eigentümer von Ferienwohnungen.
Rechtsgrundlage: Satzung der Gemeinde Boltenhagen
Die rechtliche Grundlage bildet die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
Die aktuelle Satzung kannst du hier als offizielle Quelle einsehen:
👉 Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Boltenhagen (PDF)
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer?
In Boltenhagen wird die Zweitwohnungssteuer in der Regel als Prozentsatz der jährlichen Nettokaltmiete berechnet. Auch selbst genutzte Ferienwohnungen werden dabei anhand einer fiktiven Miete bewertet.
Je nach Größe, Lage und Ausstattung kann die jährliche Steuer mehrere hundert bis über tausend Euro betragen.
Warum gibt es so viele Widersprüche?
In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu Widersprüchen gegen Steuerbescheide – unter anderem wegen:
- rückwirkender Steuerfestsetzungen
- unklarer Berechnungsgrundlagen
- fehlender oder fehlerhafter Mietwertansätze
- formaler Mängel im Bescheid
Musterwiderspruch gegen die Zweitwohnungssteuer
Betroffene Eigentümer haben grundsätzlich das Recht, Widerspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Wichtig ist dabei die Einhaltung der Frist (in der Regel ein Monat nach Zustellung).
📄 Musterwiderspruch gegen die Zweitwohnungssteuer (unverbindlich)
Der folgende Mustertext dient als Orientierung für Eigentümer, die Widerspruch gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid einlegen möchten.
Absender:
Name
Anschrift
An:
Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
– Steueramt –
Anschrift
Ort, Datum
Betreff: Widerspruch gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid
Aktenzeichen: [bitte eintragen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den mir am [Datum] zugegangenen Zweitwohnungssteuerbescheid ein.
Die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer halte ich für rechtlich und/oder sachlich nicht zutreffend. Insbesondere bitte ich um Überprüfung der zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage sowie der Ermittlung des angesetzten Mietwertes.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Widerspruchs sowie um erneute Prüfung des Bescheides.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Hinweis: Dieses Muster stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt.
👉 Musterwiderspruch_Zweitwohnungssteuer_Boltenhagen.docx herunterladen
Wo ist die Zweitwohnungssteuer in der Satzung geregelt – und wo nicht?
In der öffentlichen Diskussion wird die Zweitwohnungssteuer häufig mit der Kurabgabe verwechselt. Ein Blick in die aktuelle Kurabgabensatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zeigt jedoch:
Die Zweitwohnungssteuer ist nicht Bestandteil dieser Satzung.
Die Kurabgabensatzung regelt ausschließlich die Erhebung der Kurabgabe für Gäste und für Eigentümer, die ihre Wohnung selbst zu Erholungszwecken nutzen. Dies ist insbesondere in § 2 Absatz 3 sowie in § 10 (Inhaber eigener Wohngelegenheiten) festgelegt.
Dort heißt es sinngemäß, dass Eigentümer einer Ferienwohnung als „ortsfremd“ gelten, wenn sie ihre Wohnung zu Erholungszwecken nutzen, und dafür eine Jahreskurabgabe zu entrichten haben.
Die Zweitwohnungssteuer hingegen ist eine eigenständige kommunale Steuer nach dem Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern und wird in einer separaten Zweitwohnungssteuersatzung geregelt.
Das bedeutet: Wer einen Bescheid zur Zweitwohnungssteuer erhält, kann sich nicht auf die Kurabgabensatzung berufen, sondern muss die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Boltenhagen heranziehen.
Gerade diese Trennung ist für Eigentümer wichtig, da Kurabgabe und Zweitwohnungssteuer zwei rechtlich unterschiedliche Abgaben mit unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen sind.
FAQ Zweitwohnungssteuer
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird erhoben, wenn neben dem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung zu eigenen Wohnzwecken vorgehalten wird. In Ostseebädern wie Boltenhagen betrifft sie vor allem Eigentümer von Ferienwohnungen.
Steuerpflichtig sind in der Regel Personen, die in Boltenhagen eine Wohnung besitzen oder anmieten, ohne dort ihren Hauptwohnsitz zu haben, und diese Wohnung selbst nutzen oder vorhalten.
Ja, auch vermietete Ferienwohnungen können als Zweitwohnung gelten. Entscheidend ist, ob die Wohnung dem Eigentümer jederzeit zur Eigennutzung zur Verfügung steht.
Die Höhe richtet sich nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Boltenhagen. Meist wird ein Prozentsatz der jährlichen Nettokaltmiete angesetzt. Bei Eigennutzung wird häufig eine fiktive Miete zugrunde gelegt.
Die Zweitwohnungssteuer ist nicht in der Kurabgabensatzung geregelt, sondern in einer eigenständigen Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
Die Kurabgabe ist eine Abgabe für Gäste und Eigennutzer zur Finanzierung touristischer Infrastruktur. Die Zweitwohnungssteuer ist hingegen eine Steuer auf das Innehaben einer weiteren Wohnung. Beide Abgaben sind rechtlich voneinander getrennt.
Die Steuerpflicht beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt, ab dem die Wohnung als Zweitwohnung genutzt oder vorgehalten wird. Maßgeblich sind die Regelungen in der jeweiligen Satzung.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Satzungen rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Dies war in der Vergangenheit ein häufiger Grund für Widersprüche gegen Steuerbescheide.
Ja. Gegen einen Steuerbescheid kann innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel ein Monat nach Zustellung) Widerspruch eingelegt werden. Der Bescheid sollte zuvor sorgfältig geprüft werden.
Verlässliche Informationen bieten die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde, amtliche Bekanntmachungen sowie die zuständige Verwaltung. Auf Ostseebrise fassen wir diese Informationen verständlich zusammen.