Aktuelles aus Boltenhagen & der Region
Hier findest du aktuelle Pressemitteilungen und offizielle Hinweise – kompakt, sachlich und urlaubstauglich. Wir berichten nur auf Basis verlässlicher Quellen (z. B. Gemeinde, Landkreis, Polizei, Deutscher Wetterdienst).
Übersicht
Alle aktuellen Meldungen gesammelt – sortiert nach Datum.
Boltenhagen
Offizielle Meldungen & Hinweise direkt aus dem Ostseebad.
Region & Umland
Infos aus dem Klützer Winkel & dem Landkreis – relevant für Ausflüge & Anreise.
Wetter & Warnungen
Amtliche Warnlagen wie Sturm, Starkwind oder Gewitter – mit praktischen Hinweisen.
Verkehr & Infrastruktur
Baustellen, Umleitungen, Sperrungen – was sich für deine Wege vor Ort ändert.
Polizei & Sicherheit
Polizeimeldungen & Sicherheitshinweise – neutral zusammengefasst mit Quellenangabe.
Aktuelle Meldungen
Kurabgabe in Boltenhagen
Die Kurabgabe ist für viele Gäste und Eigentümer in Boltenhagen ein wiederkehrendes Thema. Wir erklären verständlich, wer sie zahlen muss, wie hoch sie ist und worin der Unterschied zur Zweitwohnungssteuer liegt.
Was Gäste & Eigentümer wirklich zahlen müssen!
Die Kurabgabe (oft auch „Kurtaxe“ genannt) ist in Boltenhagen für viele ein wiederkehrendes Thema: Gäste fragen sich, was genau zu zahlen ist – und Eigentümer sind oft unsicher, welche Pflichten bei Eigennutzung oder Vermietung gelten. Hier findest du einen verständlichen Überblick, basierend auf der Kurabgabensatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
Was ist die Kurabgabe?
Die Kurabgabe ist eine kommunale Abgabe, mit der touristische Angebote und Infrastruktur (z. B. Strand, Promenade, Veranstaltungen, Serviceleistungen) finanziert werden. Sie wird von der Gemeinde erhoben und ist rechtlich etwas anderes als eine Steuer.
Wer muss die Kurabgabe in Boltenhagen zahlen?
Grundsätzlich sind Übernachtungsgäste kurabgabepflichtig. In vielen Ostseebädern gilt außerdem: Auch Eigentümer und Mitnutzer, die eine Ferienwohnung selbst zu Erholungszwecken nutzen, können kurabgabepflichtig sein (meist als Jahreskurabgabe).
👤 Kurz gesagt
- Gäste zahlen die Kurabgabe in der Regel pro Nacht bzw. Aufenthalt.
- Eigentümer können bei Eigennutzung als Jahreskurabgabe herangezogen werden.
- Die Details regelt die Kurabgabensatzung (siehe Quelle unten).
Wie hoch ist die Kurabgabe?
Die Höhe der Kurabgabe hängt von den in der Satzung festgelegten Tarifen ab (häufig saisonabhängig). Maßgeblich ist, was in der Kurabgabensatzung als Kurabgabesatz und ggf. Jahreskurabgabe definiert ist.
Tipp: Wenn du den exakten Betrag schnell brauchst, lohnt ein Blick in den Abschnitt „Kurabgabesätze“ bzw. „Höhe der Kurabgabe“ der Satzung (oder die Preisübersicht der Kurverwaltung, falls vorhanden).
Kurabgabe für Eigentümer: Wann wird eine Jahreskurabgabe fällig?
Eigentümer, die ihre Wohnung in Boltenhagen selbst zur Erholung nutzen, gelten in vielen Satzungen als kurabgabepflichtig – oft unabhängig davon, ob die Wohnung zusätzlich vermietet wird. Häufig wird dies über eine Jahreskurabgabe geregelt.
🔑 Hinweis für Eigentümer
Die Kurabgabe ist nicht dasselbe wie die Zweitwohnungssteuer. Es handelt sich um zwei getrennte Abgaben mit unterschiedlichen Grundlagen und Berechnungsweisen.
Wenn du dich speziell für die Zweitwohnungssteuer interessierst: Zweitwohnungssteuer in Boltenhagen – Satzung, Höhe & Musterwiderspruch
Gibt es Befreiungen oder Ermäßigungen?
Ob und welche Befreiungen gelten (z. B. für Kinder, Schwerbehinderung, berufliche Aufenthalte), ist in der Satzung geregelt. Für einen rechtssicheren Überblick solltest du die jeweiligen Paragraphen zu Befreiungen/Ermäßigungen prüfen.
Wie wird die Kurabgabe erhoben?
In der Praxis wird die Kurabgabe häufig über den Vermieter/Beherbergungsbetrieb abgewickelt und an die zuständige Stelle abgeführt. Bei Eigentümer-Eigennutzung erfolgt die Festsetzung oft separat (z. B. über Jahresbescheid).
Kurabgabe vs. Zweitwohnungssteuer – der wichtigste Unterschied
- Kurabgabe: Abgabe zur Finanzierung touristischer Infrastruktur (betrifft vor allem Gäste und Eigennutzer).
- Zweitwohnungssteuer: kommunale Steuer auf das Innehaben einer Zweitwohnung (betrifft Eigentümer/Zweitwohnungsinhaber).
Wie hoch ist die Kurabgabe in Boltenhagen?
Die Kurabgabe richtet sich nach der Kurabgabensatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (2024) und ist saisonabhängig geregelt.
| Personengruppe | Art der Abgabe | Bemerkung |
|---|---|---|
| Übernachtungsgäste | Kurabgabe pro Person & Tag | Saisonabhängige Sätze laut Satzung |
| Eigentümer (Eigennutzung) | Jahreskurabgabe | Unabhängig von der Anzahl der Aufenthaltstage |
| Kinder / Jugendliche | Ermäßigung oder Befreiung | Altersgrenzen laut Satzung |
| Schwerbehinderte | Ermäßigung oder Befreiung | Nach Maßgabe der Satzung |
Hinweis: Maßgeblich sind die jeweils gültigen Beträge und Regelungen der offiziellen Kurabgabensatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
Quellen
Hinweis: Maßgeblich sind die jeweils gültigen Satzungen und Bescheide der zuständigen Stellen.
FAQ – die häufigsten Fragen
In der Regel ja, sofern du als kurabgabepflichtiger Übernachtungsgast giltst. Ausnahmen können in der Satzung geregelt sein.
Das kann vorkommen, weil Kurabgabe und Zweitwohnungssteuer rechtlich getrennte Abgaben sind. Ob und in welcher Form eine Jahreskurabgabe fällig wird, ergibt sich aus der Kurabgabensatzung.
Maßgeblich ist die Kurabgabensatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (siehe Quellen).