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Aktuelles aus Boltenhagen & der Region

Hier findest du aktuelle Pressemitteilungen und offizielle Hinweise – kompakt, sachlich und urlaubstauglich. Wir berichten nur auf Basis verlässlicher Quellen (z. B. Gemeinde, Landkreis, Polizei, Deutscher Wetterdienst).

Aktuelle Meldungen

Ferienwohnung vermieten in Boltenhagen – was ist erlaubt?

Erstellt von Ostseebrise Redaktion Region & Umland

Viele Eigentümer fragen sich, ob und unter welchen Bedingungen sie ihre Ferienwohnung in Boltenhagen vermieten dürfen. Wir geben einen sachlichen Überblick über die wichtigsten Regelungen, Pflichten und häufige Missverständnisse.

🔑 Dieser Beitrag richtet sich insbesondere an Eigentümer von Ferienwohnungen in Boltenhagen.


1) Grundsätzlich erlaubt – aber unter Bedingungen

In touristischen Orten wie Boltenhagen ist Ferienvermietung grundsätzlich üblich. Trotzdem gilt: Die Gemeinde kann Regeln festlegen, wie Vermietung organisiert wird (z. B. Melde-/Abgabepflichten) und welche Anforderungen an die Abwicklung gestellt werden.

 

2) Diese Pflichten sind in der Praxis am wichtigsten

Kurabgabe (Kurtaxe) – Gäste und teils auch Eigennutzer

Übernachtungsgäste sind in der Regel kurabgabepflichtig. Häufig wird die Kurabgabe über den Vermieter erhoben und an die zuständige Stelle abgeführt. In manchen Konstellationen kann auch eine Jahreskurabgabe bei Eigennutzung relevant sein.

Mehr dazu (inkl. Quelle/Satzung): Kurabgabe in Boltenhagen – was Gäste & Eigentümer wissen müssen

Meldung / Gästedaten

In Ferienorten gibt es häufig Vorgaben, wie Gäste gemeldet werden (z. B. für Kurkarten oder Meldescheine). Das ist weniger „Bürokratie um der Bürokratie willen“, sondern Teil der Abwicklung der Kurabgabe und statistischer Erfassung.

Steuern & Abgaben: Zweitwohnungssteuer kann parallel ein Thema sein

Kurabgabe und Zweitwohnungssteuer sind zwei unterschiedliche Dinge. Eigentümer werden manchmal von beidem berührt – abhängig davon, ob die Wohnung als Zweitwohnung gilt und wie sie genutzt wird.

Wenn du gerade einen Bescheid hast oder dich vorbereiten willst: Zweitwohnungssteuer in Boltenhagen – Satzung, Höhe & Musterwiderspruch 

 

3) Plattformen wie Airbnb & Booking: Erlaubt – aber nicht „regel-frei“

Die Nutzung von Portalen (Airbnb, Booking, FeWo-direkt usw.) ist grundsätzlich nur ein Vertriebskanal. Entscheidend bleibt, dass du alle lokalen Pflichten (Kurabgabe, Meldung, ggf. Satzungen) sauber erfüllst.
Das Thema Airbnb wirft bei Eigentümern häufig zusätzliche Fragen auf – insbesondere im Zusammenspiel mit kommunalen Vorgaben.

 

✅ Checkliste für Eigentümer

ThemaWas du prüfstWarum wichtig
KurabgabeWie wird sie erhoben/abgeführt?Pflicht in vielen Fällen
GästemeldungMeldeschein/Kurkarte: Prozess klar?Vermeidet Ärger & Rückfragen
Satzungen / OrtsrechtGibt es Vorgaben zur Ferienvermietung?Kommunale Regeln sind maßgeblich
ZweitwohnungssteuerGilt die Wohnung als Zweitwohnung?Kann unabhängig von Vermietung greifen
Hausordnung / NachbarnRuhezeiten, Müll, Parken erklärenWeniger Beschwerden, bessere Bewertungen

 

4) Häufige Missverständnisse

  • „Wenn ich vermiete, bin ich von der Zweitwohnungssteuer befreit.“ – nicht automatisch.
  • „Kurabgabe ist Sache der Gäste, damit habe ich nichts zu tun.“ – oft läuft die Abwicklung über den Vermieter.
  • „Airbnb regelt das schon.“ – Plattformen ersetzen keine lokalen Pflichten.

🔑 Kurzfazit

  • Die Vermietung einer Ferienwohnung ist in der Regel grundsätzlich möglich.
  • Entscheidend sind kommunale Regelungen (z. B. Satzungen/Ortsrecht) und Pflichten rund um Kurabgabe & Meldung.
  • Je nach Konstellation können zusätzlich Themen wie Zweitwohnungssteuer oder Zweckentfremdung relevant werden.

FAQ

In Boltenhagen ist die Vermietung von Ferienwohnungen grundsätzlich zulässig. Der Ort ist touristisch geprägt, und Ferienvermietung gehört seit vielen Jahren zum typischen Ortsbild.

Zum aktuellen Zeitpunkt bestehen in Boltenhagen keine allgemein bekannte Genehmigungspflicht oder generelles Verbot für die Ferienvermietung von Wohnungen.

Gleichzeitig gilt: Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen Satzungen und Regelungen der Gemeinde. Insbesondere bei Fragen zu Kurabgabe, Meldung von Gästen oder steuerlichen Themen sollten sich Eigentümer an den veröffentlichten Vorgaben der Gemeinde orientieren.

Der wichtigste erste Schritt in Boltenhagen ist, sich einen Überblick über die örtlichen Pflichten gegenüber der Gemeinde zu verschaffen.

Dazu gehört insbesondere:

  • zu prüfen, wie die Kurabgabe für Gäste korrekt erhoben und abgeführt wird,
  • sicherzustellen, dass die Meldung von Übernachtungsgästen entsprechend den Vorgaben der Gemeinde erfolgt,
  • sich mit den veröffentlichten Satzungen und Hinweisen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vertraut zu machen.

Wer diese Punkte vor dem ersten Gastbesuch geklärt hat, vermeidet in der Praxis die meisten Rückfragen und Missverständnisse mit Verwaltung und Gästen.

Die maßgeblichen offiziellen Regelungen für die Ferienvermietung in Boltenhagen werden von der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen veröffentlicht.

Wichtige Anlaufstellen sind insbesondere:

  • die Rubrik Ortsrecht / Satzungen auf der Website der Gemeinde, zum Beispiel zu Kurabgabe oder weiteren örtlichen Regelungen,
  • Informationen und Hinweise der Kurverwaltung Boltenhagen, insbesondere zur Abwicklung der Kurabgabe und Kurkarten,
  • bei Verwaltungsfragen zusätzlich das Amt Klützer Winkel, das für viele Verwaltungsangelegenheiten zuständig ist.

Diese offiziellen Veröffentlichungen sind maßgeblich, wenn es um Pflichten und Abläufe bei der Ferienvermietung geht.

Unterscheidet die Gemeinde zwischen privater und gewerblicher Vermietung?

Quellen

  • Gemeinde Ostseebad Boltenhagen – Ortsrecht / Satzungen (offizielle Quelle)
  • Amt Klützer Winkel – Bekanntmachungen / Verwaltungshinweise (offizielle Quelle)