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Reisekrankenversicherung

Ostseebad Boltenhagen

Definition

Die Reisekrankenversicherung – auch Auslandskrankenversicherung genannt – ist eine spezielle Form der Krankenversicherung. Sie kann sowohl Bestandteil der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung sein und dient dem Versicherungsschutz im Ausland.

Im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes besteht in vielen Ländern ein Reiseversicherungsschutz im Krankheitsfall. Grundlage sind häufig bilaterale Abkommen zwischen den einzelnen Staaten.

Zusatzversicherung für den Urlaub

In der Praxis versteht man unter einer Reisekrankenversicherung jedoch meist eine kostenpflichtige Zusatzversicherung für einen bestimmten Zeitraum – etwa während des Urlaubs. Sie deckt Kosten ab, die von der regulären Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden.

Eine solche Versicherung ist besonders sinnvoll bei Auslandsreisen in Länder ohne bilaterales Sozialversicherungsabkommen.

Leistungen einer Reisekrankenversicherung

Typische Leistungen sind unter anderem:

  • Übernahme der Kosten für akut auftretende Krankheiten,
  • Operationen und notwendige Behandlungen,
  • Bereitstellung von Arznei- und Heilmitteln,
  • Zahnbehandlungen im Notfall,
  • medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland.